Sehr geehrte/r
Frau/Herr Bernd J Fischer,
M.-Selim SÜRMELI
-Systemanalytiker- Hochkommissar für Menschenrechte gibt Antwort über die
Selbstverwaltung und Steuern im Zusammenhang auf die Menschenrechte
Alle Bürger der Selbstverwaltung verweigern die Zahlungen an
Steuern an das Finanzamt. Wichtig in diesem Zusammenhang ist aber, daß mit
den erhobenen Steuern im Staat Korruptionen und Menschenrechtsverletzungen
gegen den Bürger begangen werden. Die Steuern dienen also auch der
Förderung der Regierungskriminalität! Die Bürger sind sogar verpflichtet
die Steuern nicht zu zahlen, wenn sie wissen, daß damit die Kriminalität
gefördert wird. Sonst billigt der Steuerzahler belohnend die Straftaten im
Amt. Menschenrechtsverletzungen sind permanent-fortgesetzte Straftaten im
Amt.
Der Hochkommissar für Menschenrechte hat in der
Veröffentlichung vom 23.08.2007 den Stillstand der Rechtspflege nach §245
ZPO (brd-matrix.de/2007_08_23_§245 20ZPO 20Insolvenz 20BRD-GmbH 20Hk-MR
20BRD-Urteile 20nichtig.pdf) über Urteile des Europäischen Gerichtshofs
für Menschenrechte nachgewiesen. Die Selbstverwaltung hat das Recht
Steuern zurückzubehalten, so lange der STAAT BRD den effektiv-garantierten
Rechtsschutz nicht gewähren kann, aus dem UNRECHT und somit
Menschenrechtsverletzungen in Folge entstehen. Der Staat kann nur dann
Rechte aus Steuern einfordern, wenn er auch die Garantien an den
Steuerpflichtigen erfüllen kann.
Kein Recht auf Steuern ohne
Pflichterfüllung des effektiv-garantierten Rechtsschutzes.
Das
Rückbehaltungsrechts ergibt sich aus §395 BGB gegen den Staat.
Die
Beschränkung der Haftung in solchen Fällen ist ebenfalls unzulässig, weil
bei einem Schaden aus Staatsaufbaumängeln nicht darauf ankommt, ob das
Verschulden der Legislativen, Judikativen oder Exekutiven anzulasten wäre
(vgl. Urteil vom 30. September 2003 - Rs. C-224/ 01 - Köbler - NJW 2003,
3539 zu Rn. 30, 31 m. umfangr. w. N.; aus der Rechtsprechung des Senats
BGHZ 134, 30; 146, 153, 158 f; Beschluß vom 28. Oktober 2004 - III ZR 294/
03 - zur Veröffentlichung vorgesehen). Das ganze Volksvermögen auf dem
Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland und Konten im In- und Ausland
sind pfändbar.
BGH, Urteil vom 2. 12. 2004 - III ZR 358/ 03
(Lexetius.com/2004,3152)
Die Bundesrepublik Deutschland haftet für
alle Schäden in allen Bereichen und Ländern als Teil und Gesamtschuldner,
sowie die Länder für den Bund im Rückgriff. Jeder Steuerzahler haftet
danach auch für die Regierungskriminalität, wenn Sie damit die Straftaten
im Amt billigend und selbst unter einem Zwang fördern, denn Untätigkeit
und Unterlassung der Steuerzahlung zur Förderung der
Regierungskriminalität oder Unwissenheit schützt nicht vor Strafe oder
Haftung. Der steuerzahlende Bürger wird mehrfach und mehrdimensional vom
Staat abgezogen, wenn er den Staatsvertrag des Friedens und der Freiheit
für den Bürger nicht erfüllt oder erfüllen kann. Insofern handelt es sich
bei dem „Rechtsstaat BRD-GmbH“ http://brd-matrix.de/IN.htm um eine reine Illusion http://www.efcr.at/tmp_de/files/90.pdf . Gelesen
unter: http://brd-matrix.de/Selbstverwaltung.htm und noch
über die BRD-Matrix erfahren Sie unter: http://brd-matrix.de |