Deutsche politische Märchen
2009:
Wir
sollten uns langsam von Lügen und Märchen trennen und uns der harten
Realität stellen!!
Glauben wir nicht mehr den Lügen der
Politiker!!
Es ist einfach
ein Märchen, es ist einfach nicht wahr,
- daß die BRD ein Rechtsstaat sei,
- daß die
BRD eine Verfassung habe,
- daß die
BRD ein vollkommen souveräner Staat sei,
- daß die
Strafgerichte in der BRD politisch unabhängig seien,
- daß in
der BRD Meinungsfreiheit herrsche,
- daß es
in der BRD keine politischen Gefangenen gäbe,
- daß
jeder Bürger vor Gericht Gehör finden würde,
- daß die
Bundesregierung deutsche Interessen verträte,
- daß die
BRD ein kinderfreundliches Land sei,
- daß
sich die BRD (angesichts von jährlich ca. 130.000 Abtreibungen
in
Deutschland) für den ‚Schutz des Lebens‘ einsetzen
würde,
- daß in
der BRD nur glückliche Menschen leben würden,
- daß
alle Frauen in der BRD angeblich schrecklich benachteiligt
würden,
- daß in
Deutschland Ruhe und Ordnung herrschen würde,
- daß
alle Ämter in Deutschland effizient arbeiten würden,
- daß
Deutschland ein militärischer, kriegslüsterner Staat
wäre,
- daß die
Polizei der BRD die deutschen Bürger schützen würde,
- daß die
eigebürgerten Deutsch-Türken sich als „Deutsche“ fühlen
würden,
- daß die
eigebürgerten Deutsch-Türken im Ernstfall Deutschland verteidigen
würden,
- daß
gegen die Machenschaften der italienischen, polnischen, russischen,
albanischen, türkischen und chinesischen Mafia in
Deutschland von seiten
der Polizei wirksam vorgegangen
würde,
- daß
gegen kriminelle Ausländer in Deutschland vorgegangen würde und
diese abgeschoben würden,
- daß
gegen islamische Hass-Prediger massiv vorgegangen
würde,
- daß
gegen islamische Zwangsverheiratungen vorgegangen
würde,
- daß die
organisierte Kriminalität in der BRD wirksam bekämpft
würde,
- daß die
Anschläge vom 11. September 2001 von „islamischen Terroristen“
(= von einer Handvoll arabischer Studenten!) geplant und durchgeführt
wurden - und Deutschland den USA unbedingt habe
beistehen müssen,
- daß
Deutschland ein christlicher Staat sei,
- daß
Deutschland auch heute noch (2009) ein christlicher Staat
sei,
- daß
alle Deutschen „reich“ und wohlhabend seien,
- daß
jeder deutsche Bürger eine Krankenversicherung hätte,
- daß der
BdV die Interessen der deutschen Vertriebenen vertreten
würde,
- daß es
in Deutschland angeblich keine Armut gäbe,
- daß
Deutschland (angesichts von ca. 160.000 bis 250.000 Deutschen, die
das Land jährlich freiwillig und unfreiwillig verlassen)
kein
Auswanderungs-
land sei,
- daß
Deutschland weitere Millionen von Ausländern aufnehmen
könnte,
- daß
kriminelle Ausländer für Deutschland eine »kulturelle
Bereicherung«
seien,
- daß
„bildungsferne“ moslemische Zuwanderer und Analphabeten aus der
Ost-Türkei für Deutschland eine »kulturelle
Bereicherung« wären,
- daß die
Ausländer sich hier integrieren, anpassen, und assimilieren
würden,
- daß die
Ausländer »scharf« darauf wären, die deutsche Kultur
kennenzu-
lernen und die deutsche Sprache zu
erlernen,
- daß
„Multi-Kulti“ funktionieren könne,
- daß
Claudia Roth (B90/G) bei den moslemischen Ausländern ein hohes
Ansehen hätte,
- daß
unsere personenbezogenen Daten geschützt wären,
- daß
unsere Spareinlagen bei den Banken absolut sicher
wären,
- daß es
in Deutschland keine Inflation gäbe - und niemals geben
werde,
- daß die
NPD die gefährlichste politische Partei Deutschlands
sei,
- daß die
NPD morgen in Deutschland die Macht übernehmen würde,
- daß die
NPD eine eigenständige, unabhängige Partei sei,
- daß die
Wahlen in der BRD demokratisch und transparent ablaufen
würden,
- daß es
in der BRD keine Wahlfälschungen gäbe,
- daß die
BRD eine „Demokratie“ sei,
- daß in
der BRD die Bundesregierung die exekutive Gewalt ausüben
würde,
- daß der
deutsche Bundestag unabhängig und unbeeinflußt Gesetze
für Deutschland beschließen würde,
- daß in
der BRD mit Steuergeldern sparsam und sorgsam umgegangen
würde,
- daß die
Bundesregierung einen „ausgeglichenen Staatshaushalt“ anstreben
würde,
- daß
Deutschland eine „christlich - jüdische Kultur“ hätte,
- daß
Europa ein „christlich - jüdisches“ Abendland sei,
- daß es
in Deutschland keine Menschen gäbe, die völlig rechtlos gemacht
wurden und somit ohne rechtliches Gehör sind, also „vogelfrei“
sind,
- daß die
Bundeswehr angeblich Deutschland verteidigen würde,
(Nein, die Bundeswehr
wird Deutschland im Ernstfall nicht verteidigen. Sie
darf es gar nicht. Und sie kann es auch gar nicht. Sie
wurde bewußt verkleinert und zu Tode „reformiert“; die
Deutschen wurden absichtlich wehrunfähig gemacht; im Ernstfall können
Polen oder Russen binnen eines Tages Berlin überrollen und binnen 3 - 4
Tagen bis an die deutsch-niederländische Grenze vorstoßen!)
- daß
Deutschland ausschließlich von „Freunden“ umzingelt
sei,
- daß
Deutschland ein gerechtes und effizientes Steuerrecht
hätte,
- daß die
BRD ein Staat sei,
- daß die
BRD ein souveräner Staat sei,
- daß man
in der BRD bestraft werden würde, wenn man reihenweise
[z.B. in Berlin] Dutzende Autos abfackelt (- die Linken dürfen hier
alles!!)
- daß es
in Deutschland keine Patrioten gebe, die wegen ihrer kundgetanen Meinung ins
Gefängnis kamen
- usw., usw. (…)
Mensch, verdammt nochmal,
lasst
uns endlich AUFWACHEN, denn die Liste ist
unvollständig!!
mit wachen Grüßen
Die Verfassungsfrage für Deutschland
oder
Legalisierung eines Staatsstreiches
oder Neuanfang?
VD-N
Redaktionsbeitrag
Berlin/Oversee, den
19.06.2009
Wir haben die Macht des
Faktischen in Form der Regierungsgewalt der BRD-Finanz-GmbH, die lt.
höchstrichterlicher Aussage nicht in die Insolvenz geführt werden kann, obwohl
nach dem HGB längst insolvent und eine strafrechtliche Insolvenzverschleppung
begründet ist.
Das vor dem Gesetze nicht
alle gleich sind, findet sich auch wieder in der Aussage des BVerfG
wieder, dergestalt, daß ein Gesetzesfehler nicht so schlimm sei, steht
ein höhere Staatsinteresse dahinter. Für Juristen eine Lachnummer, die
unverständlicher Weise jedoch allgemein hingenommen wird.
D.h., es ist zu beobachten,
und dies scheint vom BVerfG gedeckt zu werden, die BRD, die seit 1990 ohne
staatliche Legitimation die Macht in Deutschland, vergleichsweise einer
Besatzung im eigenen Land durch sich selbst, stellt, soll
ihre Legalität durch klammheimliche Umwandlung des Grundgesetzes, das nun einmal
in der Haager Landkriegsordnung von 1907 § 15 als militärische Form beschrieben
wird, zurück erhalten. Da deutet sich nun derartige Formulierung und
juristischer Geistesspagat an dafür zu plädieren, das Gemeinschaftsrecht,
welches im Grundgesetz in Artikel 25 festgeschrieben ist, auch wenn EU-Recht
kein Völkerrecht ist, jedoch heute vergleichsweise diesem
gleichgestellt wird, die Territorialzuweisung einer Verfassung als unerheblich
zu erklären, da über diesen Umweg und der sich aus dem Vereinigungsvertrag
ergebenden Wahlmöglichkeit die Verfassungsfrage ohne den Souverän abzuhandeln,
was in sich schon gesetzeswidrig sein sollte, nun einer Legalisierung in Form
einer Verfassung aus der EU-Verfassung bzw. Grundlagenvertrag, der diese
Umwandlung über das internationale Rechtsgebot erlaubt, herzustellen.
Die Gewaltsicherung dieses
Spagates, das das Grundgesetz, welches nun so zur Verfassung erhoben wird und
für ein souveränen Staat doch erhebliche Lücken ausweist und eigentlich
untauglich ist, kann nun über den Umweg des Grundlagenvertrages, auch gegen den
Willen der eigenen Bevölkerung, durchgesetzt werden.
Hier sei insbesondere auf
die neuen Möglichkeiten der Internetkontrolle, der sozialpsychosomatischen
Systemsprengergesetze wie auch des neuen Propagandadeliktes hingewiesen, das all
Diejenigen in Zukunft mundtot machen kann, die sich gegen diese Art von
Machtergreifung, wehren.
Nun gibt es außerhalb des
nicht mehr legalen Grundgesetzes eine Verfassungsdiskussion, die im
außerparlamentarischen Raume stattfindet und zunehmend Interessenten findet.
Deshalb wollen wir hier
einen Kurzüberblick über die Stufen von Verfassungen
geben:
Die erste deutsche
Verfassung eines legalen Staates deutscher Geografie im Sinne von Staat,
Regierung und Staatsvolk, ist die einzig jemals legal hergestellte Verfassung,
die auch von der Gesamtheit der Deutschen getragen wurde, die Verfassung von
1871. Auch wenn diese eine monarchistische Struktur ausweist. So ist diese
Verfassung jedoch von Preußen geprägt und es ist in allen Passagen dieser
Verfassung unabhängig der monarchischen Ausprägung, die preußische
Aufgeklärtheit und Gerechtigkeit zu erkennen.
So ist es kein Zufall, daß
diese Verfassung und deren geistige Grundlage Vorbild für alle
Gesetzesentwicklungen bis heute in Deutschland und darüber hinaus, geworden ist.
Bereinigt um die Monarchie,
die sich daraus mehr oder weniger freiwillig daraus verabschiedet hat, hat sie
heute noch juristischen Bestand in der Kontinuität deutscher juristischer
Entwicklung und ist bei geschichtlicher Analyse im Zusammenhang mit
Nachfolgeverfassungen, die einzige jemals juristisch und durch den Volkswillen
gebilligte Verfassung, die noch heute Gültigkeit hat. Inklusive aller Nebenwerke
wie z.B. das BGB, die ZPO etc. die alle hier ihre Wurzeln
haben.
Wenden wir uns in
geschichtlicher Reihenfolge nun der sogenannten Weimarer Verfassung zu. Diese
Verfassung von 1919 ist über den Entwurfsstatus nie hinausgekommen, da Sie keine
Mehrheit im deutschen Reichstag erlangt hat und nie ratifiziert wurde. So ist
bis zur Machtübernahme der NSDAP eines Adolf Hitlers, der sich die
Zusammenlegung der Staatsämter und der Macht als Diktatur durch relative
Freiwilligkeit des Reichstages in Form des Ermächtigungsgesetzes mit
diktatorischen Befugnissen, die auf seine Person ausgerichtet waren und auch
eine persönliche Bindung beinhaltete, erfolgt.
Diese historischen, sich auf
die Kontinuität der Rechtsentwicklung auswirkenden Tatsachen belegen um ein
Weiteres, das die Verfassung von 1871 nach wie vor die einzig jemals legale
Verfassung bis zu diesem Zeitpunkt war und ist. Infolge der Auflösung der
Gebundenheit des Rechtes an Adolf Hitler durch seinen Tod, so die
Gesetzesbestimmung, fällt die Macht an den Reichstag zurück. Dieser Reichstag
ist bis heute nicht zusammen getreten. Die militärische Niederlage, bestätigt
durch Herrn Feldmarschall Jodelt und später auch durch den
Interimsreichspräsideten Herr Großadmiral Dönitz in Flensburg, hat niemals zur
Auflösung des Deutschen Reiches geführt. Dieses ist in allen Dokumenten der
Alliierten, gestützt auf die Haager Landkriegsordnung als einzige internationale
Rechtsgrundlage für besetzte Staaten und der Verpflichtung für die Siegermächte
daraus, keine Okkupationen etc., durchzuführen und die Ordnung in dem besetzten
Staate aufrecht zu erhalten, festgeschrieben.
Aus dieser Festschreibung
und der politischen Abfolge des Auseinanderbrechens der Alliierten Interessen,
ergaben sich nun zwei Selbstverwaltungsgebilde unter Aufsicht, nämlich die BRD
und die SBZ/DDR.
In der Zwischenzeit gab es
den Versuch von politischen Trägern ohne Mandat und ohne Möglichkeit der
Reichstagszugehörigkeit, noch daraus Recht ableiten zu können, da der Reichstag
unter Besatzungsverwaltung nicht zusammen getreten ist, im Mai 1949 eine Art
Gesamtdeutsche Verfassung zu beschließen, die in sich als eine sehr gute
Verfassung angesehen werden kann. Leider ist auch diese
Verfassung, ohne Zustimmung westlicher Besatzungsgebiete und deren Vertreter,
nicht ausreichend beschlußfähig gewesen und auch hier kam aus doppelter
Tatsache, keine allgemeingültige Rechtlichkeit zu Stande.
Diese Verfassung, die sich
der Lehren der Zeit nach 1919 und der Nazizeit, annahm, kann sehr wohl als eine
gute Grundlage von Verfassung für Deutschland gelten. Sie wurde somit auch die
Verfassung der SBZ/DDR, auch wenn ohne rechtlichen Belang.
Das Grundgesetz der
alliierten Westselbstverwaltungsgebiete der Franzosen, Engländer und Amerikaner,
die sich im Zusammenschluß Ihrer Besatzungsgebiete unter amerikanischer Führung
bis heute in der BRD manifestierte, erhielt ein Grundgesetz auf der
Entschließung der Alliierten Westsiegermächte und deren politischen
Interessenlage in Festlegung von vor Beendigung des Krieges, gespeist aus der
Haager Landkriegsordnung.
Der Versuch einiger
Bundesländer, eine Art Sozialismus und Verstaatlichung einzuführen, trotz
Mehrheit von Landtagsbeschlüssen, die zu derzeit noch vom Bund in relativer
Unabhängigkeit agieren konnten, wurde jedoch durch Cheferlaß als oberster Herr
des Besatzungsgebietes gekippt. So wurde als Vertreter der
amerikanischen Vorstellung von freier Marktwirtschaft Herr Ludwig Ehrhard
eingesetzt, der den Spagat zwischen den Vorstellungen inkl. der CDU eines
westdeutschen Sozialismusses verhinderte und mit Conrad Adenauer zusammen, der
wiederum den Amerikanern ihre Vorstellung für Deutschland einer angelsächsischen
Demokratieform ausredete, die BRD auf der demokratischen Scheinbasis einer
„repräsentativen Demokratie“ installiert, die entgegen vorformulierter
Auftragslage, die Parteien als allumfassendes Machtinstrument durch alle Ebenen
des Provisoriums BRD, ähnlich einer Krake, ermöglichte.
Der Erfolg von Ludwig Erhard
war gar nicht zu verhindern. Denn nach dem Kriege und des Wiederaufbaues durch
Freigabe von Ware und Geld und freier Handlungsfähigkeit des Wirtschaftens,
speziell eben für die Bürger, konnte die gelenkte Freiheit sich voll entfalten.
Kuriosum der Geschichte.
Erst der verlorene Krieg ließ Deutschland in Form der Westanbindung, den Krieg
anschließend doch noch gewinnen. Wenn auch auf ganz anderer Grundlage. Denn der
Preis dafür war der Verlust der Selbstachtung und Aufgabe der Nation bis hin zur
Nationalität.
Es gibt einen weiteren
bemerkenswerten Verfassungsentwurf, der um die Gruppe des Rechtsanwaltes Helmut
Krause, Berlin, in der Verfassungswerkstatt des www.querdenkerforums.de
behandelt wird. Dieser Verfassungsentwurf kann als durchgreifend
sozialistisch betitelt werden. Er ist bis in den hintersten Lebensbereich
ausformuliert und stellt sicher, daß das zukünftige Leben in Deutschland
ausschließlich sozialistisch ausgerichtet ist und keine andere Variante mehr
zulässt. Im Ansatz der hier formulierten Staatsstrukturen entspricht diese
Verfassung der klaren und unversteckten Möglichkeit zur sozialistischen Diktatur
ohne weitere Schnörkel.
Der Unterschied zur heutigen
Rechtswirklichkeit liegt im Gegensatz der Grundgesetzanlage nur in der
politischen Ausrichtung, die sich von den Gegebenheiten der derzeitigen BRD
unterscheidet. Beide wohnt jedoch eine Politverwaltungsdiktatur inne, die dem
jeweiligen Politetablissement alle Rechte und Möglichkeiten der Macht eröffnet,
ohne den Souverän noch weiter fragen zu müssen.
Allen hier genannten
Verfassungen haftet jedoch ein wesentlicher Mangel an. Sie basieren letztendlich
in der Fortführung der Tradition der Verfassung von 1871 und sind ein Spiegel
des Kanzlerstaates mit den entsprechenden Staatsstrukturen und Wahleinrichtungen
und Modalitäten, wie wir sie heute auch in der BRD kennen. Allen ist auch
gemeinsam, sie sind nicht mehr zeitgemäß, decken nicht mehr die Erfordernisse
des 21. Jahrhunderts ab und verharren in einer nicht mehr zeitgemäßen
Nationalstaatlichkeit, die letztendlich Rückschritt
bedeuten.
Nun gibt es einen weiteren
hier zur Vorstellung geeigneten Verfassungsentwurf für eine
Kernsanierung Deutschlands, der die Entwicklung in die Zukunft Deutschlands
unter Berücksichtigung seiner Geschichte und auch deren Aufarbeitung im
europäischen Kontext, ermöglicht.
Kern dieser Verfassung ist
die Demokratisierung des Lebens, einer Selbstkontrolle zur Verhinderung von sich
herausbildenden Lobbymachtzentren und eines sich selbst nährenden
Politverwaltungsapparates, sowie einer ständigen Verfassungsüberprüfung und
demokratischen Kontrolle.
Diese Verfassung ermöglicht
die Freiwerdung von geistigen Kapazitäten des Souveräns, stellt die
Handlungsfähigkeit der Selbstständigen wieder her, löst die Überbürokratisierung
auf und gibt den Nachwachsenden Vision und Zielsetzung. Sie stellt Freiheit
gesichert her, genauso, wie Sie Verantwortung der Bürger fördert und befördert.
Diese Verfassung begründet
ein neues Sozialrecht, ein neues Steuerrecht, ein neues Wahlrecht und eine neue
Machtstruktur von Parlament und Regierungsmöglichkeit. Sie wird demokratischer,
wie sie auch regierungsfähiger wird. Die Machtzentren und Machtverteilungen wie
–Aufgaben sind neu positioniert und der Staat wird flexibler und
handlungsfähiger in Sachen Globalisierung, Europäisierung sowie der Wahrung des
Eigeninteresses. Und vor allen Dingen, diese Verfassung stellt die Bedürfnisse
für den Souverän wieder in den Mittelpunkt ohne Freiheitsverlust, sondern deren
Stärkung und sorgt für Ausgleich der Kräfte durch Einbindung der Wirtschaft in
Verantwortung der Nation gegenüber und deren Wertschöpfung. Sie nutzt die
Globalisierung, schützt Deutschland und Europa vor Wildwuchs und fördert den
weltweiten Interessenausgleich, was friedensfördernd und wirtschaftsfördernd
wirkt.
Deshalb favorisiert die Redaktion des VD-N diesen Verfassungsentwurf als Zukunftsmodell für die Ablösung der BRD ohne staatliche Legitimation und zur Wiedergewinnung der Deutschen staatlichen Vollsouveränität, deren neue Staatlichkeit in der Tradition und auf der Basis des nach wie vor existenten Deutschen Reiches, aufbaut.
Was sich derzeit in Teheran abspielt, hat sich in
Belgrad 2000 in der Oktoberrevolution gegen Milosevic abgespielt, später in der
Rosenrevolution in Georgien, der orangenen Revolution in der Ukraine und in den
– gottlob letztlich nicht erfolgreichen – Revolutionen in Usbekistan und
Kirgisien.
Auf der einen Seite die arbeitenden Klassen, das
Proletariat und die Bauern, auf der anderen Seite die aufsteigenden städtischen
Mittel- und etablierten Oberschichten. Soziologisch gesehen. Von der
Psychostruktur her denken erstere traditionell, hängen an ihrer Kultur, an ihren
Werten, an ihrer Familie, an ihrer Nation, an ihrer Religion.
Dies alles
verachten die Yuppies. Sie propagieren einen werte- und bindungslosen
Ultraindividualismus.
Doch ohne Werte und Bindungen ist das Individuum
gar nicht fähig, selbstbestimmt zu leben: Es steht isoliert dem totalen Markt
gegenüber und wechselt, je nach dessen Erfordernis, den Lebensstil, das Outfit,
die sexuelle Orientierung, nimmt selbst körperliche Veränderungen (”body
modification”) vor. Wie wenig individuell diese Leute sind, zeigt ein Vergleich
der in Teheran agierenden Peergroups mit den Protagonisten in Belgrad, Minsk,
Kiew usw.: Sehen alle gleich aus.
Es geht nicht um Islam oder sonst eine
Religion. Es geht um die Herrschaft des totalen Marktes, der mit Hilfe dieser
Sturmabteilunge weltweit durchgesetzt werden soll. Alle Traditionen, die nicht
dazupassen, müssen ausgelöscht werden. Und alle Menschen, die diese Traditionen
leben wollen? “Go back to the zoo!”, wie einer der gegelten Yuppie-Demonstranten
den Religiösen zurief. “Zurück in den Zoo!”
Das droht der großen Mehrheit im Iran, wenn die sogenannte Opposition sich durchsetzt. Die darf dann endlich in Teheran eine Love Parade feiern, ganz ohne Schleier, ganz ohne die Zoo-”Tiere”.
Wer übrigens einige (einige!)
der Kommentare liest, die ich seit gestern auf diesem blog hier freigeschaltet
habe, findet diesen abgrundtiefen Hass (”Go back to the zoo”) auch dort wieder.
Seelenverwandte ihrer persischen Kumpane.
http://www.berlinerumschau.com/index.php?set_language=de&cccpage=17062009ArtikelPolitikElsaesser1
"Also nutze was ist
in friedvoller, konkreter, konsequenter
und liebevoller Weise
und Du bist siegreich!"
Klaus H. Müller
16.05.2009
Aktion
KEHRWOCHE
Zur Form des hier vorliegenden nicht rechtskraftfähigen und nicht fristbegründenden Urteils in Kladde urteilt das BVerfG, 1 BvR 622/98 (vom 15.04.2004), Absatz-Nr. (1-15) wie folgt:
Zitat des Beschlusses:
Ein Handzeichen (Paraphe) ist keine hier ausreichende Unterschrift, § 104 Rn 15, § 129 Rn 31. Namenskürzungen (Paraphe), § 170 Rn 10, §216 Rn 12, § 317 Rn 8, BGH VersR 90, 673, Brdb Rpfleger 98, 208. Köln Rpfleger 91, 198 (je: Rpfl.). Dies gilt auch bei einer Verfügung des Urkundsbeamten, Düss. Rfl. 89, 276. 4. Bei einem Verstoß, einem nicht auszurottenden Übel, liegt rechtlich nur ein Entwurf vor, Üb 12 vor § 300, BGH NJW 80, 1167, Karlsr. FamRZ 99, 452. Es setzt keine Notfrist in Lauf, BGH NJW 95, 933, auch keine andere Frist. Dann hilft auch kein Nichtabhilfe-beschluß auf Beschwerde, Karlsr. Fam RZ 99, 452
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