----- Original Message -----
From: Thomas Patzlaff RTB
To: Thomas Patzlaff RTB
Sent: Sunday, July 08, 2007 3:07 AM
Subject: Der runde Tisch Berlin - Ein Fall aus der alltäglichen Praxis

Liebe LeserInnen,

als Weiterleitung übermittle ich hier einen Fall aus der üblichen Praxis der "BRD Organe".
Hier wird wieder einmal sehr deutlich, daß die gesamte Rechtspflege zusammen gebrochen ist.
Ein typischer Fall von Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar verschiedene Schuhe.
Dies soll allen denen als Warnung dienen, die beabsichtigen sich zu blauäugig mit diesem System
anzulegen. Wer diesen Weg gehen möchte, der sollte unbedingt vorher die Sicherung seines Vermögens
und seiner Lebensgrundlagen abgeschlossen haben!!!
Es ist anzuraten sich emotional nicht zu tief in dieses Vernichtungsspiel zu begeben. Wer dieses Spiel
eingeht, der sollte das mit einer sachlichen Gelassenheit tun und sich bewußt sein, daß ein Sieg nur
auf Ebene des Unterbewußtseins der beteiligten "Gegenspieler" und das auch noch über einen mittelfristigen
Zeitraum zu erreichen ist. Vordergründig stehen die Zeichen schlecht einen Sieg zu erringen.
Dieses Spiel ist also eher etwas für hartgesottene Spieler die auch verlieren können und dabei
trotzdem ihren Spaß haben.

Liebe Grüße

Thomas Patzlaff
Administrator
der-rundet-tisch-berlin.info



-------- Original-Nachricht --------
Betreff: FW: Bericht Über die Rechtsbe.doc, wie gewünscht, zurück K.P.
Datum: Sat, 07 Jul 2007 10:19:31 +0200
Von: robert.detzel@t-online.de
 
 
Hallo Mitstreiter,
hier einige Unglaublichkeiten der Staatsanwaltschaft in Darmstadt
Bitte an Alle weiterleiten die Ihr kennt. So eine Mißachtung der rechtsgültigen Gesetze muß verbreitet werden.
Dieses Schreiben ist gerichtet an den Amtsleiter der Staatsanwaltschaft in Darmstadt.

Mit den besten Wünschen fürs Wochenende
Robert Detzel


Bericht über  Rechtsbeugung durch die Rechtspflegerin bei der „Staatsanwaltschaft“ Darmstadt

Vorab das Gespräch vom 6.07.2007 mit Herrn Jansch (Leiter der Rechtspfleger), der Staatsanwaltschaft“  Darmstadt.

Auf den Vorhalt, dass mir trotz Aufforderung bis Heute keine Urteile zugestellt wurden, Antwortete Herr Jansch nur mit JA, JA.

Ich sagte Ihm : Sie wissen dass dies nicht rechtens ist!

Antwort : JA, JA (Denke sich jeder was er damit meint)!

(Ja-JA heist im Süddeutschen Sprachgebrauch „L M A...“ )

 

Daraufhin erklärte ich Ihm, dass Frau Pforr bereits im Januar bei einem Telefonat angegeben hat, dass Sie eigenmächtig Haftbefehl ausgestellt und Unterschrieben hat.

Antwort Herr Jansch : „Das ist üblich“ !

Meine Vorhaltung: dadurch missachten Sie das Richtergesetz! JA !

Weitere Ausführung des Herrn Jansch, „das ist Egal wir machen das so“.

Ich habe Ihn erneut auf das Richtergesetz hingewiesen, wobei Ihn das nicht Interessierte.

Die Erklärung von mir, dass ich zur Zeit fast jeden Brief ohne Unterschrift und Bezugsperson erhalte und daher davon ausgehe, dass man in der Staatsanwaltschaft genau weis, dass es keine Rechtmäßigkeit hat, bekam ich nur ein schlichtes JA zur Antwort.

Ich erklärte Ihm, dass ich mich dem ZEB (Zentralrat Europäischer Bürger) angeschlossen habe. Bekam ich nur zur Antwort dies ändere nichts.

Jede weitere Vorhaltung meinerseits in Bezug auf die letzten Schreiben, erklärte mir Herr Jansch, dass dies alle Rechtspfleger tun, selbständig Haftbefehle schreiben und auch Unterschreiben und dies bei der Staatsanwaltschaft in Darmstadt gängige Praxis sei.

Nach ca 3 Minütigem Gespräch und der Nennung mehrerer Gesetze , sowie dem Vorhaltung, dass die ZPO – StPO – StGB und BVG erloschen sind , schaltete Herr Jansch einen Lautsprecher ein, was deutlich zu hören war.

Ich bestand darauf einen Ansprechpartner für eine Beschwerdegenannt zu bekommen, was Herr Jansch erst verweigerte und nach meinen Einwand, ich könne mich nicht mit der Anonymität unterhalten, sondern benötige einen Namen, wurde mir Herr Nebel als Ansprechpartner genant.

Daraufhin wurde das Gespräch von mir beendet.


Nun zu den einzelnen Verfahren:


Aktenzeichen 104 JS 34267/05

Angeklagt wurde gegen meine Person die angebliche Beleidigung eines Rechtsanwaltes, dem ich lediglich die 37 Punkte nach DR. Wenzel zugeschickt hatte sowie die Verunglimpfung der OMF-BRDdvD.

Letztere wurde vom Staatsanwalt im Vorfeld nach StGB § 172/2 eingestellt.

 

Trotz dieser Tatsache bekomme ich im Nachhinein von der Staatsanwaltschaft eine Rechnung für ein angebliches Urteil, was mir nie zugestellt wurde.

 

Wie oben schon erwähnt, wurde Frau Pforr bereits im Januar auf Ihr unrechtmäßiges Handeln von mir hingewiesen, denn das Urteil das mir zugesandt wurde, war von der „Richterin“ Frau Heinrichs  nicht Unterzeichnet.

 

Damals hatte ich mich unter Vorbehalt auf eine Ratenzahlung eingelassen mit den Worten, dass diese Erpressung durch die Staatsanwaltschaft nicht nur Angekündigt, sondern auch vollzogen worden ist. Ich habe Frau Pforr damals darauf hingewiesen, dass dies für Sie dann eine empfindliche Strafe nach nach sich ziehen wird.

Antwort Frau Pforr: „Dies ist mir egal“.

 

Trotz mehrmaliger Aufforderung mir die mit gesandten 37 Punkte zu widerlegen, bekam ich immer wieder neue Drohbriefe aber keine Argumente. Dies obwohl ich der Staatsanwaltschaft deutlich machte, nur wenn  mir die 37 Punkte (jeden einzeln) widerlegt werden, bin ich bereit Ihr Handeln an zu erkennen.

 

Allein schon der Umstand, dass die Richterin und der Staatsanwalt eine Beleidigung eines Rechtsanwaltes höher ansiedeln, wie die Verunglimpfung eines Staates ist für mich das sichere Zeichen, dass es sich bei der OMF – BRDdvD nicht um einen Staat handeln kann.

Frau Pforr wurde von Beginn an, mit jedem Antwortschreiben aufgefordert mir doch Ihre Rechtmäßigkeit nach zu weisen und die beigefügten 37 Punkte zu widerlegen , bzw. ein rechtsfähiges Urteil nach Richtergesetz mit der Unterschrift des Prozessführenden Richter/in vorzulegen.

Dies geschah bis zum heutigen Tage nicht.

 

Das einzige was sich geändert hat, ist die Tatsache, dass Frau Pforr am Anfang noch als „Justiz Angestellte“ tätig war und nun Rechtspflegerin auftritt.

Dabei bleibt zu beachten, dass Sie nun Ihrerseits eine „Justiz Angestellte“ zur Beglaubigung Ihrer Schreiben missbraucht.

Aktenzeichen : 104 JS 32105/05

Angebliche Bedrohung einer Gerichtsvollzieherin!

Bei Ihrem ersten Besuch, hatte ich Frau Ohl auf Ihr unrechtmäßiges Handeln ohne Recht hingewiesen.

Da Frau Ohl (Obergerichtvollzieherin) sich aber nicht abhalten lies, Ihr unrechtmäßiges Handeln fort zu setzen, habe ich bei einem weiteren Termin zwei Zeugen gebeten doch anwesend zu sein.

Das Treffen sah so aus, dass ich Frau Ohl Zutritt in meine Wohnräume gewährt habe und die Zeugen sich ruhig und diszipliniert verhielten.

 

Allein durch die Anwesenheit dieser Zeugen, fühlte sich Frau Ohl angeblich „körperlich“ bedroht.

Da Richterin Heinrichs von Beginn an auf keinerlei Einwände zur Sache reagierte, bin ich zu keiner der Verhandlungen erschienen, denn eine Privatperson hat kein Recht, Recht zu sprechen.

Angeblich wurde ich in diesem Prozess zu 120 Tagessätzen verurteilt. Dies kann ich jedoch nicht nachvollziehen, denn bis zum heutigen Tag habe ich aus diesem Akt kein von der Richterin unterzeichnetes Urteil erhalten. Somit ist auch dies eine private Handlung dieses „Staatsanwaltes“.

Auf die Anforderung einer Erklärung, bekomme ich keine Antwort. Statt dessen erhöhten die Justiz Angestellten eigenmächtig die Bußgelder, indem Forderungen und Haftbefehl gestellt werden obwohl in der Sache schon Raten getilgt wurden. Des weiteren wird eine Vermengung der Aktenzeichen betrieben mit dem Ziel , dass man den Überblick verlieren soll, damit man die Rechtsbeugung widerstandslos über sich ergehen lässt.

Hiermit fordere ich Sie Herr Nebel auf als Behördenleiter der Staatsanwaltschaft doch dafür zu sorgen, dass mir endlich die 37 Punkte widerlegt werden und Rechtsmittelfähige Urteile mit der Unterschrift der Richterin zugesandt werden .

Ist dies der Fall, so habe ich mit meinen Behauptungen recht und Sie sollten im Zuge einer späteren Strafmilderung für Ihre Angestellten das Ganze Prozedere einstellen. Da bereits von mehreren Gerichten seit Jahren immer wieder bestätigt wird, dass wir Angehörige des Deutschen Reiches sind und somit der BRD exterritorial gegenüber stehen.


Dabei sei noch zu bemerken, dass die Staatsanwaltschaft auch eine Kopie der Schreiben an Herrn Köhler und Frau Merkel erhalten haben, die durch Ihr beharrliches Schweigen mir meine Menschenrechte bestätigt haben und somit auch die Ungültigkeit der oben aufgeführten Forderungen für unrechtmäßig halten.


Robert Detzel


Verteiler:
- Department of Justic Washington DC
- Präsident der Russischen Förderation Herrn Vladimir Putin
- Generalstaatsanwaltschaft der Russische Förderation,

   Oberste Militärstaatsanwaltschaft
- European Court of Human Rights in Strasbourg
- International Crime Court Den Haag
- Staatsgerichtshof des Staates Deutsches Reich
- Dr. Ahmadinejad Präsident Iran


Mangels fehlender Anschriften erfolgt die Veröffentlichung im Internet.

 


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