Betreff: | FW: Bericht Über die Rechtsbe.doc, wie gewünscht, zurück K.P. |
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Datum: | Sat, 07 Jul 2007 10:19:31 +0200 |
Von: | robert.detzel@t-online.de |
Bericht über Rechtsbeugung durch die Rechtspflegerin bei der „Staatsanwaltschaft“ Darmstadt
Vorab das Gespräch vom 6.07.2007 mit Herrn Jansch (Leiter der Rechtspfleger), der „Staatsanwaltschaft“ Darmstadt.
Auf den
Vorhalt, dass mir trotz Aufforderung bis Heute keine Urteile zugestellt wurden,
Antwortete Herr Jansch nur mit JA, JA.
Ich sagte Ihm : Sie wissen dass dies nicht rechtens
ist!
Antwort
: JA,
JA (Denke sich jeder was er damit
meint)!
(Ja-JA heist im Süddeutschen
Sprachgebrauch „L M A...“
)
Daraufhin
erklärte ich Ihm, dass Frau Pforr bereits im Januar
bei einem Telefonat angegeben hat, dass Sie eigenmächtig Haftbefehl ausgestellt
und Unterschrieben hat.
Antwort Herr
Jansch
: „Das ist üblich“ !
Meine
Vorhaltung: dadurch missachten Sie das Richtergesetz! JA
!
Weitere
Ausführung des Herrn Jansch, „das ist Egal wir machen
das so“.
Ich habe Ihn
erneut auf das Richtergesetz hingewiesen, wobei Ihn das nicht
Interessierte.
Die Erklärung
von mir, dass ich zur Zeit fast jeden Brief ohne Unterschrift und Bezugsperson
erhalte und daher davon ausgehe, dass man in der Staatsanwaltschaft genau weis,
dass es keine Rechtmäßigkeit hat, bekam ich nur ein schlichtes JA zur
Antwort.
Ich erklärte
Ihm, dass ich mich dem ZEB (Zentralrat Europäischer Bürger) angeschlossen habe.
Bekam ich nur zur Antwort dies ändere nichts.
Jede weitere
Vorhaltung meinerseits in Bezug auf die letzten Schreiben, erklärte mir Herr
Jansch, dass dies alle Rechtspfleger tun, selbständig
Haftbefehle schreiben und auch Unterschreiben und dies bei der
Staatsanwaltschaft in Darmstadt gängige Praxis
sei.
Nach ca 3 Minütigem Gespräch und der
Nennung mehrerer Gesetze , sowie dem Vorhaltung, dass die ZPO – StPO – StGB und
BVG erloschen sind , schaltete Herr Jansch einen
Lautsprecher ein, was deutlich zu hören war.
Ich bestand
darauf einen Ansprechpartner für eine Beschwerdegenannt zu bekommen, was Herr
Jansch erst verweigerte und nach meinen Einwand, ich
könne mich nicht mit der Anonymität unterhalten, sondern benötige einen Namen,
wurde mir Herr Nebel als Ansprechpartner
genant.
Daraufhin wurde
das Gespräch von mir beendet.
Nun
zu den einzelnen Verfahren:
Aktenzeichen
104 JS 34267/05
Angeklagt wurde
gegen meine Person die angebliche Beleidigung eines Rechtsanwaltes, dem ich
lediglich die 37 Punkte nach DR. Wenzel zugeschickt hatte sowie die
Verunglimpfung der OMF-BRDdvD.
Letztere wurde
vom Staatsanwalt im Vorfeld nach StGB §
172/2 eingestellt.
Trotz dieser
Tatsache bekomme ich im Nachhinein von der Staatsanwaltschaft eine Rechnung für
ein angebliches Urteil, was mir nie zugestellt
wurde.
Wie oben schon
erwähnt, wurde Frau Pforr bereits im Januar auf Ihr
unrechtmäßiges Handeln von mir hingewiesen, denn das Urteil das mir zugesandt
wurde, war von der „Richterin“
Frau Heinrichs nicht
Unterzeichnet.
Damals hatte
ich mich unter Vorbehalt auf eine Ratenzahlung eingelassen mit den Worten, dass
diese Erpressung durch die Staatsanwaltschaft nicht nur Angekündigt, sondern
auch vollzogen worden ist. Ich habe Frau Pforr damals
darauf hingewiesen, dass dies für Sie dann eine empfindliche Strafe
nach nach sich ziehen
wird.
Antwort Frau
Pforr: „Dies ist mir
egal“.
Trotz
mehrmaliger Aufforderung mir die mit gesandten 37 Punkte zu widerlegen, bekam ich immer wieder neue Drohbriefe
aber keine Argumente. Dies obwohl ich der Staatsanwaltschaft deutlich machte,
nur wenn mir die 37 Punkte (jeden einzeln) widerlegt werden,
bin ich bereit Ihr Handeln an zu erkennen.
Allein schon
der Umstand, dass die Richterin und der Staatsanwalt eine Beleidigung eines
Rechtsanwaltes höher ansiedeln, wie die Verunglimpfung eines Staates ist für
mich das sichere Zeichen, dass es sich bei der OMF – BRDdvD nicht um einen Staat handeln
kann.
Frau Pforr wurde von Beginn an, mit jedem Antwortschreiben
aufgefordert mir doch Ihre Rechtmäßigkeit nach zu weisen und die beigefügten 37
Punkte zu widerlegen , bzw. ein rechtsfähiges Urteil nach Richtergesetz mit der
Unterschrift des Prozessführenden Richter/in
vorzulegen.
Dies geschah
bis zum heutigen Tage nicht.
Das einzige was
sich geändert hat, ist die Tatsache, dass Frau Pforr
am Anfang noch als „Justiz Angestellte“
tätig war und nun Rechtspflegerin
auftritt.
Dabei bleibt zu
beachten, dass Sie nun Ihrerseits eine „Justiz Angestellte“ zur Beglaubigung Ihrer
Schreiben missbraucht.
Angebliche
Bedrohung einer Gerichtsvollzieherin!
Bei
Ihrem ersten Besuch, hatte ich Frau Ohl auf Ihr
unrechtmäßiges Handeln ohne Recht hingewiesen.
Da
Frau Ohl (Obergerichtvollzieherin) sich aber nicht
abhalten lies, Ihr unrechtmäßiges Handeln fort zu setzen, habe ich bei einem
weiteren Termin zwei Zeugen gebeten doch anwesend zu sein.
Das
Treffen sah so aus, dass ich Frau Ohl Zutritt in meine
Wohnräume gewährt habe und die Zeugen sich ruhig und diszipliniert
verhielten.
Allein
durch die Anwesenheit dieser Zeugen, fühlte sich Frau Ohl angeblich „körperlich“ bedroht.
Da Richterin Heinrichs von Beginn an auf keinerlei Einwände zur Sache reagierte, bin ich zu keiner der Verhandlungen erschienen, denn eine Privatperson hat kein Recht, Recht zu sprechen.
Angeblich wurde
ich in diesem Prozess zu 120 Tagessätzen verurteilt. Dies kann ich jedoch nicht
nachvollziehen, denn bis zum heutigen Tag habe ich aus diesem Akt kein von der
Richterin unterzeichnetes Urteil erhalten. Somit ist auch dies eine private
Handlung dieses „Staatsanwaltes“.
Auf die
Anforderung einer Erklärung, bekomme ich keine Antwort. Statt
dessen erhöhten die Justiz Angestellten eigenmächtig die Bußgelder, indem
Forderungen und Haftbefehl gestellt werden obwohl in der Sache schon Raten
getilgt wurden. Des weiteren wird eine Vermengung der Aktenzeichen betrieben mit
dem Ziel , dass man den Überblick verlieren soll, damit
man die Rechtsbeugung widerstandslos über sich ergehen
lässt.
Hiermit fordere
ich Sie Herr Nebel auf als Behördenleiter der Staatsanwaltschaft doch dafür zu
sorgen, dass mir endlich die 37 Punkte widerlegt werden und Rechtsmittelfähige
Urteile mit der Unterschrift der Richterin zugesandt werden
.
Ist dies der
Fall, so habe ich mit meinen Behauptungen recht und Sie
sollten im Zuge einer späteren Strafmilderung für Ihre Angestellten das Ganze
Prozedere einstellen. Da bereits von mehreren Gerichten seit Jahren immer wieder
bestätigt wird, dass wir Angehörige des Deutschen Reiches sind und somit der BRD
exterritorial gegenüber stehen.
Dabei
sei noch zu bemerken, dass die Staatsanwaltschaft auch eine Kopie der Schreiben
an Herrn Köhler und Frau Merkel erhalten haben, die durch Ihr beharrliches
Schweigen mir meine Menschenrechte bestätigt haben und somit auch die
Ungültigkeit der oben aufgeführten Forderungen für unrechtmäßig
halten.
Robert Detzel
Verteiler:
-
Department of Justic Washington DC
- Präsident der Russischen Förderation
Herrn Vladimir Putin
- Generalstaatsanwaltschaft der Russische
Förderation,
Oberste Militärstaatsanwaltschaft
- European Court of Human Rights in
Strasbourg
- International Crime Court Den Haag
- Staatsgerichtshof des
Staates Deutsches Reich
- Dr. Ahmadinejad Präsident
Iran
Mangels fehlender
Anschriften erfolgt die Veröffentlichung im Internet.
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